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- Sollten der/die Mieter:in den festgelegten Rückgabetermin versäumen, so wird ohne weitere Ankündigung automatisch eine Vertragsstrafe von 20,-€ pro Tag fällig, ohne dass es eines Verschuldens bedarf.
- Der/Die Mieter:in ist verpflichtet, bei Übernahme und Rückgabe die Geräte auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Der/Die Mieter:in haftet der Leihgeberin gegenüber für sämtliche Beschädigungen sowie Abhandenkommen entliehener Gegenstände. Hierzu gehören auch Beschädigungen durch Auf- und Abbau der Gegenstände durch den Leihnehmer oder durch Dritte, sowie Schäden durch Benutzung und Transport.
- Schäden, die während der Entleihdauer entstehen, dürfen nur von der Leihgeberin selbst oder durch sie beauftragte Dritte, nicht jedoch durch die/den Mieter:in selbst oder von ihr/ihm beauftragte Dritte beseitigt werden.
- Der/Die Mieter:in stellt die Leihgeberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die durch die entliehenen Gegenstände mittelbar oder unmittelbar hervorgerufen werden können, frei. Hierzu gehören beispielsweise auch Schäden (Personen- und Sachschäden) durch unsachgemäße Lagerung, Aufbau oder Beaufsichtigung.