Ausleihbedingungen des Geräteverleihs

  1. Sollten der/die Mieter:in den festgelegten Rückgabetermin versäumen, so wird ohne weitere Ankündigung automatisch eine Vertragsstrafe von 20,-€ pro Tag fällig, ohne dass es eines Verschuldens bedarf.
  2. Der/Die Mieter:in ist verpflichtet, bei Übernahme und Rückgabe die Geräte auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Der/Die Mieter:in haftet der Leihgeberin gegenüber für sämtliche Beschädigungen sowie Abhandenkommen entliehener Gegenstände. Hierzu gehören auch Beschädigungen durch Auf- und Abbau der Gegenstände durch den Leihnehmer oder durch Dritte, sowie Schäden durch Benutzung und Transport.
  3. Schäden, die während der Entleihdauer entstehen, dürfen nur von der Leihgeberin selbst oder durch sie beauftragte Dritte, nicht jedoch durch die/den Mieter:in selbst oder von ihr/ihm beauftragte Dritte beseitigt werden.
  4. Der/Die Mieter:in stellt die Leihgeberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die durch die entliehenen Gegenstände mittelbar oder unmittelbar hervorgerufen werden können, frei. Hierzu gehören beispielsweise auch Schäden (Personen- und Sachschäden) durch unsachgemäße Lagerung, Aufbau oder Beaufsichtigung.